Aufgrund der neuen Richtlinien des Landes NRW sehen unsere vereinsinternen Regelungen wie folgt aus:
- Mit der Teilnahme am Spielbetrieb erklärt jeder Spieler/Besucher sein Einverständnis mit dem Hygienekonzept des Schachvereins.
- Bei Minderjährigen wird das Einverständnis durch die Eltern unterstellt, sofern Sie sich nicht beim Vereinsvorsitzenden melden und ihre Bedenken bzw. ihren Widerspruch äußern.
- Grundsätzlich dürfen nur Spieler/Besucher am Spielbetrieb teilnehmen, die aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-Infektion aufweisen bzw. aufwiesen.
- Jeder Spieler wäscht und desinfiziert sich beim Betreten der Spielräume die Hände.
- Alle Spieler und Besucher erfüllen die 3G-Bedingung. Sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet.
- Kinder und Jugendliche, die zweimal wöchentlich im Kindergarten oder in der Schule getestet werden, benötigen für den Vereinsabend bzw. dem Jugendtraining keine weiteren Tests.
- Sofern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird, muss keine Maske getragen werden.
- Sitzt man am Brett braucht keine Maske getragen zu werden.
- Während des Spielabends ist auf eine ausreichende bzw. maximale Belüftung der Räumlichkeiten zu achten.